Handbuch China

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Gesamtentwicklung

In ihren Stellungnahmen von 1997 und den anschließenden Regelmäßigen Berichten hat die Kommission die Fortschritte beurteilt, die die Bewerberländer bei der Erfüllung der 14 politischen Kriterien von Kopenhagen erzielt haben. Seit 1999 kommt die Kommission regelmäßig zu dem Ergebnis, dass alle Bewerberländer, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, diese Kriterien erfüllen. In den letzten fünf Jahren hat die Stärkung und Vertiefung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Minderheitenschutz beträchtliche Fortschritte erfahren.

Im letzten Jahr wurden die demokratischen Regierungssysteme in den Bewerberländern noch weiter gefestigt. In mehreren Ländern fanden auf nationaler oder kommunaler Ebene freie und korrekt verlaufene Wahlen statt.

Die Bemühungen um Konsolidierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung wurden fortgesetzt. In sämtlichen Bewerberländern existiert inzwischen ein gesicherter Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst, und Beamte erhalten regelmässige Aus- und Fortbildung. Mehrere Länder sind bei der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex, der klaren Trennung zwischen politischer und administrativer Zuständigkeit und der Einführung von Rechtsvorschriften über den Zugang zu öffentlichen Informationen vorangekommen.

Die meisten Länder haben Fortschritte bei der Reform und der Festigung ihres Justizsystems erzielt, das eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und der wirksamen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes spielt. Ein entscheidendes Stück weitergekommen sind die meisten Länder bei der Verabschiedung grundlegender Rechtsvorschriften, der Stärkung der Humanressourcen und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Fortschritte gab es in mehreren Ländern auch bei der Stärkung der Mechanismen für eine angemessene Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen und den verbesserten Zugang der Bürger zum Recht. Vorangekommen sind die meisten Länder überdies bei der Lösung des Problems der Rückstände in der Rechtsprechung. Die Bemühungen um weitere Konsolidierung der Reformen in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden.

Bei der Bekämpfung von Korruption, Betrug und Wirtschaftskriminalität wurden Fortschritte gemacht, aber dennoch gibt dieser Bereich weiter Anlass zur Sorge. Die meisten Länder haben inzwischen Strategien zur Korruptionsbekämpfung entwickelt und die hierfür zuständigen Behörden verstärkt. Die Gesetzgebung wurde weiter ausgebaut, auch in Bereichen wie der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Finanzierung von politischen Parteien, und es wurden deutliche Anstrengungen zur Sensibilisierung für dieses Thema unternommen. In einer Reihe von Ländern gibt es Anzeichen, dass das öffentliche Bewusstsein für die Gefahren, die der Wirtschaft und der Gesellschaft generell durch Korruption drohen, wächst. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die viel versprechenden Entwicklungen, die in Bezug auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Effizienz öffentlicher Verwaltungen festgestellt wurden. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden.

In einer Reihe von Ländern wurden weitere Schritte zur Stärkung des gesetzlichen und institutionellen Rahmens für die Gleichstellung von Mann und Frau unternommen. In einigen Ländern gab es deutliche Fortschritte im Bereich der Hilfen für die Opfer häuslicher Gewalt. Weitere Anstrengungen müssen jetzt zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Gleichstellung von Frauen und Männern unternommen werden.

In allen Ländern mit größeren Roma-Gemeinden wurden bei der Durchführung von nationalen Aktionsplänen zur Verbesserung der schwierigen Lebensbedingungen der Roma Fortschritte erzielt. Die Länder dürfen nicht in ihren Bemühungen nachlassen, die nachhaltige Umsetzung der einzelnen Aktionspläne in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Roma sicherzustellen. Dort, wo entsprechende Gesetze noch fehlen, wären die Annahme und die ordnungsgemäße Durchführung umfassender Antidiskriminierungsgesetze im Einklang mit den einschlägigen EG-Vorschriften ein entscheidender Schritt nach vorn.

Neue positive Entwicklungen sind beim Schutz von Minderheiten zu verzeichnen. Estland und Lettland haben Fortschritte bei der Integration ausländischer Staatsbürger erzielt. In mehreren Ländern wurde der rechtliche und institutionelle Rahmen des Minderheitenschutzes weiter gefestigt. In Bulgarien, der Slowakei und Rumänien spielen Minderheiten nach wie vor eine wichtige Rolle im nationalen politischen Leben.

In den vorangegangenen Jahren hat die Kommission immer wieder auf das Problem der Waisenhäuser in Rumänien hingewiesen. Hier beginnen die rechtlichen, administrativen und finanziellen Maßnahmen der rumänischen Behörden erste Früchte zu tragen. Die Zahl der Heimkinder ist zurückgegangen und ihre Lebensbedingungen haben sich verbessert. Die bisherigen Anstrengungen müssen aber fortgesetzt werden.

Last modified: 2002-10-15
 
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