Für das Kapitel ,,Sonstiges`` gelten andere Vorzeichen als für die übrigen Verhandlungskapitel. Es bildet im Wesentlichen
den Rahmen für eine Reihe von Fragen, die wenig kontrovers sind, aber nicht unbedingt in den übrigen Verhandlungskapiteln
behandelt werden können. Im Kapitel ,,Sonstiges``, das Anfang November eröffnet werden dürfte, werden vermutlich folgende
Fragen erörtert:
- Regeln für die Verwaltung und das Auslaufen der Heranführungshilfen;
- Festsetzung der geplanten Übergangshilfe für bestimmte Maßnahmen zum Aufbau der Institutionen;
- die Rechtsgrundlage für die Verwaltung der Mittel zur Stilllegung der Kernkraftwerke Ignalina in Litauen und Bohunice
in der Slowakei;
- eine Reihe von Erklärungen, Protokollen und sonstigen Zusätzen zum Vertrag, etwa die Verpflichtung zur Abschaltung der
oben genannten Kernkraftwerke;
- eine Rechtsgrundlage für die obengenannte Unterstützung für den nördlichen Teil Zyperns.
Anhang 2 enthält nähere Ausführungen zu diesem Punkt.
Last modified: 2002-10-15