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ErweiterungsfahrpläneWie im Erweiterungsstrategiepapier von 2001 angekündigt, wird die Kommission auf der Grundlage der in den Regelmäßigen Berichten von 2002 vorgenommenen Analyse bis zur Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen detaillierte Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien vorlegen. Diese Fahrpläne, die den Zeitraum bis zum Beitritt abdecken, werden im Rahmen eines engen Dialogs mit den einzelnen Ländern erarbeitet. Die Fahrpläne werden auf den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen sowie auf den Erfordernissen im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien basieren. Sie werden die Schritte aufzeigen, die die einzelnen Länder unternehmen müssen, um für die Mitgliedschaft bereit zu sein, wobei besonderes Gewicht auf die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz und auf Wirtschaftsreformen gelegt wird. Die Fahrpläne werden klare Orientierungen enthalten, anhand derer die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und die Fortschritte bei den Wirtschaftsreformen überwacht werden können. Die Fortschritte bei der Umsetzung der Fahrpläne werden insbesondere in den Gremien der Europa-Abkommen und in den Regelmäßigen Berichten überwacht.
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