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China in der WTOContents
Die Bedeutung des Außenhandels für Deutschland braucht nicht hervorgehoben zu werden. Bei den Exporten stellt Deutschland erstmals seit der Wiedervereinigung in absoluten Zahlen wieder die Nr. 1 dar (ab 2003). 2003 ist China vom sechsten auf den vierten Platz der größten Handelsnationen der Welt vorgerückt. Die wichtigsten Exportgüter sind Maschinen, elektronische Produkte sowie Textilien. Für Deutschland wird der Außenhandel fast ausschließlich durch die Europäische Union geregelt. Titel IX und X (Art. 131-135) des EG-Vertrages betreffen die »Gemeinsame Handelspolitik« und die »Zusammenarbeit im Zollwesen«. Art. 133 EG-Vertrag sieht vor, dass die gemeinsame Handelspolitik die Änderung von Zollsätzen, der Abchluss von Zoll- und Handelsabkommen, die Vereinheitlichung der Liberalisierungsmaßnahmen, die Ausfuhrpolitik und die handelspolitischen Schutzmaßnahmen (etwa bei Dumping oder Subventionen) umfasst. Insoweit ist die Europäische Union zuständig. Die Zollunion der EU (Art. 23 Abs. 1 EG-Vertrag) sieht ein Verbot der Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung für den innergemeinschaftlichen Handel und die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern vor. Die EU bestimmt somit die Höhe des Zolls, schließt eventuell Präferenzabkommen, leitet Anti-Dumping-Maßnahmen ein, erlässt Embargos, klagt bei der WTO, regelt insbesondere über die Dual-Use-Verordnung Allerdings ist auch die Europäische Union in einen internationalen Rahmen, die Welthandelsorganisation (WTO) eingebunden. Diese kann über das WTO-eigene Schiedsgericht gegenüber der EU Sanktionen aussprechen, sollte ein Verstoß gegen die Liberalisierungsregelungen der WTO festgestellt werden. Eckhard Hoeffner 2005-08-22 |
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