Handbuch Osteuropa

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Allgemeines

Wie alle Industrieländer setzt auch die Bundesrepublik Deutschland staatliche Maßnahmen zur Ausfuhrgewährleistung ein. Die 1949 eingeführten Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (HERMES-Deckung) werden deutschen Exporteuren und Banken gewährt und dienen der Absicherung von Risiken, die im Zusammenhang mit Ausfuhrgeschäften und ihrer Finanzierung bestehen. Mit der Bearbeitung der Ausfuhrgewährleistungen ist federführend die HERMES Kreditversicherungs AG vom Bund beauftragt.

Die Ausfuhrgewährleistung des Bundes erfasst grundsätzlich die wirtschaftlichen und politischen Risiken, die ein deutscher Exporteur oder ein deutsches Kreditinstitut bei einem Auslandsgeschäft eingeht. Bei dem ausländischen Importeur kann es sich um eine privatrechtlich organisierte Firma oder um einen Staat handeln.

Im Jahr 2000 wurden Ausfuhrgewährleistungen in Höhe von insgesamt 19,5 Mrd. nach 13,5 Mrd.  im Vorjahr gewährt, wovon ein Anteil von 9,7 % - in Höhe von 1,88 Mrd.  - auf Exporte nach Osteuropa entfiel. Im Jahr 2000 konnte der höchste Wert seit 1992 erreicht werden. Insgesamt wurden Exportgeschäfte in 160 Ländern gedeckt und der Anteil der bundesgedeckten Exporte am Gesamtexport stieg von 2,7% im Jahr 1999 auf 3,3% im Jahr 2000 an.


Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).
 
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