Finanzkreditdeckung
Kreditinstitute, die im Rahmen eines Exportgeschäftes einem ausländischen Importeur ein Darlehen gewährt haben, können
sich über eine Finanzkreditdeckung vor dem Ausfall schützen. Gegenstand der Deckung ist die im Darlehensvertrag vereinbarte
Forderung gegen den ausländischen Darlehensnehmer auf Rückzahlung des Darlehens sowie die bis zu den vereinbarten
Fälligkeiten anfallenden Zinsen.
Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).