Zu den gedeckten politischen Risiken, dem sogenannten allgemeinen Schadensfall, gehören:
- Gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, Aufruhr, kriegerische Ereignisse oder Revolution im Ausland, welche die
Erfüllung der gedeckten Forderung verhindern
- Nichtkonvertierung und Nichttransferierung der vom Schuldner in Landeswährung eingezahlten Beträge infolge von
Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs
- Verlust von Ansprüchen infolge von Unmöglichkeiten der Vertragserfüllung, die auf politische Ursachen zurückzuführen
sind
- Verlust der Ware vor Gefahrenübergang infolge politischer Umstände
Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).