|
|
||
![]() |
|
|
Umwandlung in privatrechtliche BetriebeIn den mittel- und osteuropäischen Ländern erfolgt die Transformation in aller Regel durch eine einleitende Umwandlung des Staatsunternehmens in eine privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH oder AG). Die vorhandenen Unternehmensstrukturen werden aufgelöst und es werden kleiner Einheiten (Betriebe) gegründet. Diese Betriebe werden dann in privatrechtliche Unternehmen, je nach nationalem Gesellschaftsrecht entweder als Aktiengesellschaften oder als GmbH, umgewandelt. Die Umwandlung der Staatsbetriebe in privatrechtliche Gesellschaften im Staatsbesitz beruht auf dem Prinzip der Aufteilung der den Unternehmen zur Verfügung gestellten Vermögenswerte in Geschäftsanteile oder Aktien. Dies erfolgt in der Praxis nach dem Prinzip der Sachgründung durch Zuweisung der Aktiva und Passiva. Hierzu ist eine Bewertung und konkrete Zuordnung nötig, die folgende zumindest Punkte umfassen muss:
Das Eigenkapital der Gesellschaft ist im Ergebnis der Überschuss der zugewiesenen Aktiva über die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. |
||
| FiFo Ost • Nutzungsbedingungen • Impressum | ||