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GesellschaftsrechtNeben der Privatisierung kommen ausländische Investitionen durch Neugründungen mit einem oder mehreren aus- oder inländischen Gesellschafter oder die Beteiligung an bestehenden Unternehmen in Betracht. Zahlreiche Faktoren wie rechtliche und administrative Restriktionen, z.B. für Investitionen in strategischen Bereichen (Energie, Banken), unvollkommene Infrastrukturbedingungen, fehlende öffentliche Sicherheit, Zölle und indirekte Steuern, fehlendes geeignetes Personal, Währungsprobleme und Inflation, ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Verbot des Erwerbs von Grund und Boden, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, Kapazitätsengpässe, Höhe der Löhne und Steuern, Schmiergelder etc. behindern Direktinvestitionen. Dass das Gesellschaftsrecht eines Staates ein Investitionshemmnis oder ein Mittel zur Steuerung der Investitionen darstellt, ist mir bislang noch nicht bekannt. Das Gesellschaftsrecht hat die Aufgabe, einen Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung mehrerer zur Verfügung zu stellen. Hierbei kommen dem Gesellschaftsrecht verschiedene Aufgaben zu.
Schwierigkeiten ergeben sich im allgemeinen nicht aus den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, sondern aus fehlenden, überlasteten oder bestechlichen Behörden und Gerichten. Insolvenzrechtliche Regelungen fehlten bis vor kurzem noch in zahlreichen Staaten, was zur Folge hatte, dass zahlreiche überschuldete oder zahlungsunfähige Unternehmen am Markt auftraten. Dieses Problem ist bis heute nicht gelöst. |
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