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Das interne VerhältnisDie Gesellschaften in Mittel- und Osteuropa weisen in aller Regel vergleichbare Strukturen wie in der EU oder den USA auf. Teilweise sind die Vorschriften sehr stark an westliche Vorbilder angeglichen. So war z. B. das deutsche Gesellschaftsrecht Vorbild für Bugarien oder Kroatien. Alle wichtigen Fragen werden von der Gesellschafterversammlung entschieden. Es gibt ferner eine an die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung gebundene Verwaltung. Teilweise existiert darüber hinaus ein Aufsichtsrat, in anderen Staaten ist die Verwaltung in exekutive und nicht-exekutive Mitglieder eines Gremiums aufgespaltet. Die Gesellschafter haben in aller Regel ähnliche Kontrollrechte wie in vergleichbaren westlichen Gesellschaften. Allerdings ist bei Unternehmen, die keine Branchenkenner als Anteilseigner haben, oftmals festzustellen, dass das Management "macht, was es will". In vielen Fällen kann man einen Raubbau des Gesellschaftsvermögens zugunsten des Managements feststellen. Dies ist aber weniger gesellschaftsrechtlich begründet, sondern auf die Illoyalität des Managements zurückzuführen, dass insbesondere zu Beginn der Privatisierung angesichts völlig überlasteter Behörden weitgehend freie Handhabe hatte. Die Gesellschafterversammlung kann die Verwaltung (im Zweifel mittels des von ihr gewählten Aufsichtsrates) bestimmen21. |
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