Handbuch China

FiFo Ost

Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Binnenmarkt

Binnenmarkt meint, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht berechtigt sind, Schranken für den Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr (Arbeit und Niederlassung in anderen Mitgliedstaaten) zu errichten. Durch die vollständige Öffnung der Grenzen für den wirtschaftlichen Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten sollen Wachstum und Wohlstand gesteigert werden.

Die 1993 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Binnenmarkt beseitigten weitgehend die verbleibenden Hindernisse für die freie Mobilität von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (die vier Freiheiten). Die einheitliche Währung Euro wurde 1999 eingeführt und gilt zur Zeit in zwölf Staaten. Aus den Mitgliedstaaten wird mehr und mehr eine einheitliche Volkswirtschaft mit zentralen wirtschaftlichen Kompetenzen bei der Union.

Zu diesen Kompetenzen gehört die Wettbewerbs- und Beihilfekontrolle (Subventionen). Durch die Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen, dem Verbot von wettbewerbseinschränkenden Absprachen zwischen Unternehmen und dem Verbot des Missbrauchs von Marktmacht (Monopole) sowie der Genehmigungspflicht für gewerbliche Subventionen soll eine faire Wettbewerbssituation zwischen den Unternehmen der einzelnen Staaten gewährleistet werden. Dies ist allerdings angesichts der Bedeutung der Steuern und den mittelbar mit den Steuern und Sozialkosten zusammenhängenden Arbeitskosten fraglich. Steuerliche Erleichterungen oder geringere Arbeitskosten sind im Hinblick auf die Wirkungen vielfach mit Subventionen gleichzusetzen, fallen aber zumeist allenfalls mittelbar in die Kompetenz der EU.

Vielfach wird deshalb überlegt, eine Vereinheitlichung oder einen Mindestsatz auch im Bereich der direkten Steuern einzuführen und weitere wirtschaftliche Kompetenzen auf die Europäische Union zu übertragen. Das ist allerdings ein schwieriges Unterfangen. In Deutschland bspw. wird die Wirtschaft massiv durch steuerliche Sonderregelungen beeinflusst, was Deutschland vermutlich die weltweit kompliziertesten steuerlichen Regelungen beschert hat. Die Bauwirtschaft etwa konnte Jahrzehnte lang von den Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude profitieren. Gegen eine Vereinheitlichung der Regelungen der EU-Mitgliedstaaten im wirtschaftlichen Bereich wird insbesondere vorgebracht, dass durch die unterschiedlichen nationalen Regelungen ein Wettbewerb der Staaten entstehen und aufrecht erhalten werde, so dass die Staaten gezwungen seien, mit vorteilhaften oder besseren Regelungen Unternehmen anzuziehen (Standortwettbewerb zwischen den Staaten).

Tatsächlich sind die Ergebnisse des steuerlichen Wettbewerbs zwischen den Staaten aus deutscher Sicht bislang ernüchternd. Arbeitnehmer, Angestellte, kleine und mittlere Unternehmen machen davon keinen Gebrauch, zumeist sind sie nicht in der Lage, solche Vorteile auszunutzen. Reiche Privatpersonen und Konzerne können hingegen ihren Wohnsitz verlegen oder Gesellschaften in Niedrigsteuerländern gründen und so ihre steuerliche Belastung minimieren. Das Ergebnis ist, dass die Arbeitnehmer und KMU die Hauptlast der Steuern tragen müssen, während der sehr mobile Faktor Kapital sich mangels Bindung an einen bestimmten Staat immer den Ort auswählt, der die günstigsten Bedingungen bietet.


RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
 
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