|
|
||
![]() |
|
|
Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerTransithandelTransithandel erfasst die Fälle, in denen der Transithändler aus einem dritten Land die Waren aus einem Ursprungsland bezieht und an Kunden in einem anderen Land weiter verkauft. Im Prinzip handelt es sich um mehrere hintereinander geschaltete Exportgeschäfte vom Staat des Exporteurs in das des Transithändlers und weiter in das des Endabnehmers, wobei die Ware aber nicht in das Land des Transithändlers verbracht werden muss. Transithandelsgeschäfte erfolgen zumeist mit Massenwaren - Kaffee, Tee, Baumwolle, Serienprodukte (etwa aus Konkursen) -, die der Transithändler teilweise weltweit anbietet. Aufgrund der Tatsache, dass die Geschäfte aus Sicht des Transithändlers im Ausland erfüllt werden, und die Ware beim Transport nicht den vertraglichen Strukturen folgt, ist der Transithändler oftmals im Hinblick auf Verbrauchssteuern im Ausland anmeldepflichtig. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, erfolgt deshalb die Lagerung und Lieferung oftmals über Freihäfen oder andere zollfreie Gebiete. RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
||
| FiFo Ost • Nutzungsbedingungen • Impressum | ||