Handbuch China

FiFo Ost

Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Produkthaftung in internationalen Fällen

In jedem internationalen Fall stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist. Dabei kann die Frage, in welchem Land das Gericht sitzt, von besonderer Bedeutung sein. Bekannt geworden ist der Fall, in dem deutsche Aktionäre in einer Sammelklage gegen die Telekom AG wegen angeblich unzureichender Angaben im Verkaufsprospekt in den USA klagen wollten, obwohl kein amerikanischer Bezug vorhanden ist: Käufer, Börse und Unternehmen sind in Deutschland. Gleichwohl wird erkennbar, dass die Geschädigten versuchen in den Vereinigten Staaten zu klagen, weil dort die Schadensersatzbeträge ein Vielfaches von dem betragen können, was etwa in Deutschland zugesprochen wird. Dieses gemeinhin unerwünschte Vorgehen wird oftmals »forum shopping« genannt - so wie man bei Konstruktionen zur Wahl von Doppelbesteuerungsabkommen von »treaty shopping« spricht.

Welches Gericht zuständig ist, bestimmt oftmals auch, welches Recht zur Anwendung kommen kann.[*] Bei der Wahl des zuständigen Gerichts wird der Kläger von seinem Ziel ausgehen, das in der Regel die Erlangung einer möglichst hohen Schadensersatzsumme ist. Hierzu muss er im Zweifel einen vollstreckbaren Titel erlangen, der auch durchgesetzt werden kann. Wer ein Urteil eines ausländischen Gerichts hat, kann damit in Deutschland noch keine Vollstreckung einleiten. Hierzu muss das ausländische Urteil von deutschen Gerichten erst anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.

Die folgende Darstellung geht konzentriert auf die mit der Produkthaftung zusammenhängenden Fragen ein. Sowohl der internationalen Zuständigkeit als auch der Frage, welches staatliche Recht auf ein Rechtsverhältnis angewendet wird, sind eigene Abschnitte gewidmet.



Unterabschnitte

RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
 
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