Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Protektionismus ist ein bekanntes Phänomen. Die Wirtschaftspolitik der absolutistischen Staaten zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert (Merkantilismus
) hatte die Aufgabe, den Staat mit Geldmitteln zu versorgen. Man sah als wichtigstes Mittel die Exportförderung
an, damit der Staat mehr Einnahmen (aus dem Export) als Ausgaben (für Importe) hatte. Dementsprechend schützten (daher der Begriff Protektionismus) die Staaten sich vor Einfuhren durch die Erhebung Zöllen und andere Maßnahmen, die den Import erschwerten.
Später gelangte man zu der Erkenntnis, dass der Freihandel in den meisten Bereichen besser geeignet ist, den Wohlstand der Völker zu fördern. Im Rahmen des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) wird seit über 40 Jahren
auf weltweiter Basis versucht, den Freihandel zu fördern und Handelshemmnisse abzubauen. So konnte der durchschnittliche Zollsatz von 1947 mit ca. 38 % auf 3,4 % gesenkt werden (Uruguay-Runde 1994). Allerdings stieg mit der Senkung der Zölle die Zahl der nichttarifären Handelshemmnisse im internationalen Handel.![[*]](/bilder/icons/footnote.png)
Die WTO als bedeutendste Organisation für den Handel wurde zum 1. Januar 1995 mit Sitz in Genf gegründet, nachdem in der Uruguay-Runde (1986-94) die Unterzeichnerstaaten des GATT sich auf deren Einrichtung geeinigt haben. Im April 2003 waren 146 Staaten der WTO beigetreten. Über 95 % des Welthandels erfolgt zwischen WTO-Staaten. Sie ist das Herzstück des internationalen Systems zur Regelung des internationalen Welthandels.
Neben dem GATT existieren noch GATS (Regelungen für den Dienstleistungsverkehr), TRIPS (Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums) und TRIMS (Regelungen für handelsbezogene Direktinvestitionen). Der internationale Handel wird grundsätzlich in vier Kategorien unterteilt, wobei jeder Teilbereich besonderen Regelungen unterliegt.
- Waren:
- Der Warenhandel betrifft materielle Gegenstände, die mobil sind, also über die Grenze transportiert werden können.
- Dienstleistungen:
- Hierzu gehören Leistungen wie Versicherungen, Bankwesen, Tourismus, Telekommunikation oder Transportleistungen.
- Geistiges Eigentum:
- Hierzu gehören Urheberrechte, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte.
- Ausländische Direktinvestitionen (ADI):
- Unter ADI werden - im Gegensatz zu den Finanzbeteiligungen - grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen (Gründung und Erwerbe) verstanden, bei denen der Investierende eine Kontrollfunktion inne hat.
Allgemein kann man folgende nationale Maßnahmen der Handelspolitik
zur Beeinflussung des Im- und Exports nennen:
- Tarifäre Handelshemmnisse entstehen durch Zoll. Zölle sollen die Importe verteuern, sie knüpfen an das Verbringen der Ware vom Ausland in das Inland an. Dadurch werden die inländischen Produkte, die nicht mit Zoll belastet werden, im Vergleich günstiger und somit preislich wettbewerbsfähiger. Allerdings handelt es sich um einen Vorteil der nationalen Unternehmen zu Lasten des Verbrauchs, der Bevölkerung. Dies wird an dem Beispiel der Bananen deutlich, deren Preis mit Einführung eines Zolls (insbesondere zum Schutz der Produktion in den französischen Überseegebieten) sich im Schnitt verdoppelt hat.
- Subventionen der eigenen Wirtschaft steigern die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen. Diese werden so in die Lage versetzt, günstigere oder modernere Produkte anbieten zu können.
- Ein- und Ausfuhrverbote verhindern das internationale Handeln mit den betroffenen Produkten.
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Nicht tarifäre Handelshemmnisse sind keine unmittelbaren Hindernisse wie die unter Ziffer 1 und 3 genannten Regelungen, sondern Bestimmungen, die mittelbar ausländische Produkte benachteiligen. Wenn etwa gefordert wird, dass ein Lieferant im Inland ein Lager und einen Vertreter haben muss, entstehen für ausländische Unternehmen zusätzliche Kosten, die inländische Unternehmen nicht tragen müssen, da sie Lager und Vertreter im Inland haben. Diese Handelshemmnisse sind vielgestaltig und immer wieder Anlass für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, aber oftmals auch gerechtfertigt. Zu den nicht tarifären Handelshemmnissen gehören folgende Gruppen (mit einigen Beispielen):
- Mengenmäßige Beschränkungen
- Kontingente und Importlizenzen
- Embargos und andere Beschränkungen
- Devisenkontrolle
![[*]](/bilder/icons/footnote.png)
- Ein- und Ausfuhrverbote
- Verdeckte Kosten
- Diskriminierende Kreditbeschränkungen
- Konsularformalitäten
- Zollwertbestimmungen, Zolltarifierung
- Zusatzabgaben, Hafen- und statistische Abgaben
- Staatshandeln
- Staatshandel, Regierungskäufe
- Wettbewerbsbeschränkungen, Preisregulierung
- Subventionen
- administrative Handelsbeschränkungen
- Industrie-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards
- Verpackung und Etikettierung
- Ursprungsangaben
- Etablierung von Normen und Industriestandards
Die Europäische Union unterstützt und fördert die Marktöffnung und Liberalisierung. Die EU spielte eine maßgebliche Rolle bei der Gründung der WTO und ist aktives Mitglied. Innerhalb der EU ist die Beseitigung der Handelsschranken und -hemmnisse grundlegendes Ziel seit der Gründung der Gemeinschaften. Hierzu gehört die Abschaffung auch der nicht-tarifären Handelshemmnisse und die Gründung einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzoll. Im Internationalen Bereich sind die erfolgreichen Bemühungen der EU um den Beitritt der Volksrepublik China und Russlands zur WTO zu nennen.
Vielfach bestehen allerdings Zweifel, ob allein der Freihandel ausreicht, um den Wohlstand aller Völker zu fördern und neue Konzeptionen sind gefordert. So muss man feststellen, dass es in den ehemaligen Staaten der UDSSR einem großen Teil der Bevölkerung nach Öffnung der Märkte und Einführung der Marktwirtschaft schlechter geht als zu Zeiten der staatlichen Reglementierung der Wirtschaft. Vielfach führt die Öffnung der nationalen Märkte dazu, dass Industrieprodukte aus einer hochtechnisierten Herstellung exportiert werden, während die landwirtschaftlichen Produkte in den EU-Staaten mit der Begründung der Sicherung der Grundversorgung in Krisenzeiten derart massiv gefördert werden
, dass Exportprodukte aus den armen Staaten preislich nicht konkurrieren können.
Einfuhrquoten (bspw. Bananen), Zuschüsse zur Forschung und Entwicklung oder die nationale Exportförderungen führen zur Verdrängung der aufkeimenden Wirtschaft in den Entwicklungländern.
Die Weltbank - mächtige Verfechterin der Marktöffnung - stufte die internationale Organisationen als für die reichen Staaten geschaffen ein: »International institutions such as the GATT were created by and for rich countries«.![[*]](/bilder/icons/footnote.png)
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)