Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Das Zeichen
Das CE-Zeichen selber steht für »Europäische Gemeinschaft« in den romanischen Sprachversionen (z.B. das franz. Communautés Européennes). Das CE-Kennzeichen wird vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten
innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auf den Waren angebracht, die den Voraussetzungen entsprechen. Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder am daran befestigten Schild anzubringen. In der Regel ist die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt oder dem Typenschild des Produkts anzubringen. Sie kann aber in bestimmten Fällen auch auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden. Wenn die generelle Regel nicht befolgt werden kann, darf die CE-Kennzeichnung ausnahmsweise an anderer Stelle als auf dem Produkt oder dem Typenschild
angebracht werden. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird sie auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht.
Abbildung: CE-Kennzeichnung
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Die CE-Konformitätskennzeichnung:
- besteht aus dem »CE«-Zeichen und der Kenn-Nummer der bei der Produktionsüberwachung eingeschalteten benannten Stelle;
- wird auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Begleitdokument angebracht;
- ermöglicht das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Verwendung des betreffenden Produkts in der Gemeinschaft.
Falls eine benannte Stelle gemäß den anzuwendenden Richtlinien im Verlauf der Produktionsüberwachung eingeschaltet ist, muss die Kenn-Nummer der benannten Stelle hinter der CE-Kennzeichnung stehen. Für die Anbringung der Kenn-Nummer durch den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten ist die benannte Stelle verantwortlich. Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben »CE« mit einem wie in Abbildung cezeichen dargestellten Erscheinungsbild.
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)