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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerFolgen der berechtigten Nutzung des CE-KennzeichensDas CE-Kennzeichen soll die Übereinstimmung eines Produkts mit den in der Gemeinschaft geltenden Produktsicherheitsvorschriften signalisieren. Mit der CE-Kennzeichnung eines Produkts erklärt der Verantwortliche, dass
Daher dürfen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von mit der CE-Kennzeichnung versehenen Produkten nicht einschränken, es sei denn, die Maßnahmen sind gerechtfertigt, weil das Produkt nachweislich nichtkonform ist. Die CE-Kennzeichnung besagt aber nichts über die Herkunft des Produktes. Auch Hersteller aus anderen Staaten können die CE-Kennzeichnung auf ihren Produkten anbringen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Genauso wenig ist das Zeichen ein Beleg für eine außergewöhnliche Güte, Qualität oder Überwachung, sondern nur ein Zeichen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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