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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerGemeinsame HandelspolitikNeben der politischen Bedeutung für die Integration Europas ist die Union in erster Linie von elementarer wirtschaftlicher Bedeutung für alle Mitgliedstaaten. Rolle der EU im internationalen Handel betrifft - wie gesehen - zwei Bereiche. Zu unterscheiden ist der Handel mit den Mitgliedstaaten Grundlage für die Handelspolitik sind die Art. 131-134 EG-Vertrag, die die Zollunion als ein Mittel zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau von Zollschranken sehen. Im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik werden die Mitgliedstaaten bei der Welthandelsorganisation (WTO) von der Europäischen Union vertreten und internationale Zoll- und Handelsvereinbarungen (etwa mit den so genannten Lomé-Staaten Mit dem Beitritt wenden die Beitrittsstaaten die von der Europäischen Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung abgeschlossenen Präferenzabkommen und autonomen Präferenzregelungen an. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Beitrittsstaaten von ihren mit Drittstaaten geschlossenen Präferenzabkommen zurück. Außerdem werden die beitretenden Länder als neue Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Freihandelsabkommen mit Island, Norwegen und der Schweiz. RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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