Handbuch Osteuropa

FiFo Ost

Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Gemeinsame Handelspolitik

Neben der politischen Bedeutung für die Integration Europas ist die Union in erster Linie von elementarer wirtschaftlicher Bedeutung für alle Mitgliedstaaten. Rolle der EU im internationalen Handel betrifft - wie gesehen - zwei Bereiche. Zu unterscheiden ist der Handel mit den Mitgliedstaaten[*] und der Handel mit Drittstaaten (gemeinsame Handelspolitik). Nach der Einführung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1958 konnten bis 1968 in der Gemeinschaft alle Binnenzölle abgeschafft und so die Zollunion eingeführt werden. Es wurde ein einheitlicher Außenzoll an den Grenzen der Mitgliedstaaten eingerichtet.

Grundlage für die Handelspolitik sind die Art. 131-134 EG-Vertrag, die die Zollunion als ein Mittel zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau von Zollschranken sehen. Im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik werden die Mitgliedstaaten bei der Welthandelsorganisation (WTO) von der Europäischen Union vertreten und internationale Zoll- und Handelsvereinbarungen (etwa mit den so genannten Lomé-Staaten[*]) getroffen.

Mit dem Beitritt wenden die Beitrittsstaaten die von der Europäischen Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung abgeschlossenen Präferenzabkommen und autonomen Präferenzregelungen an. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Beitrittsstaaten von ihren mit Drittstaaten geschlossenen Präferenzabkommen zurück. Außerdem werden die beitretenden Länder als neue Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Freihandelsabkommen mit Island, Norwegen und der Schweiz.



RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
 
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