Handbuch Osteuropa

FiFo Ost

Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Freier Dienstleistungsverkehr

Der Finanzsektor ist nach wie vor unterentwickelt und es bedarf weiterer Anstrengungen zur vollständigen Angleichung der türkischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand. Gleichzeitig ist daran zu erinnern, dass die nachhaltige Integration des türkischen Finanzsektors weitestgehend von der Verwirklichung makroökonomischer Stabilität sowie von der Stärkung des allgemein- und aufsichtsrechtlichen Rahmens in diesem Sektor abhängt. Es bedarf großer Anstrengungen, um den türkischen Finanzsektor auf die Auswirkungen des Binnenmarkts vorzubereiten. Vorausgesetzt, es werden mittelfristig weiterhin ehrgeizige Reformen durchgeführt, könnte sich der Beitritt der Türkei positiv auf den Binnenmarkt auswirken, indem er den Zugang zu einem potenziell großen und schnell wachsenden Banken-, Versicherungs- und Investitionsmarkt vergrößert.

Im Hinblick auf die nicht finanziellen Dienstleistungen muss die Türkei zur Angleichung an den Besitzstand auch in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit große Anstrengungen unternehmen und so Wirtschaftsbeteiligten aus den übrigen EU-Staaten erlauben, aus dem Beitritt uneingeschränkt Gewinn zu ziehen. Dieser Bereich könnte Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, wenngleich diese Dienstleistungen unter denselben Bedingungen zu erbringen wären, die von den Mitgliedstaaten für ihren eigenen Staatsangehörigen festgelegt werden. Ferner ist der Türkei ein wichtiger Dienstleister im schnell expandierenden Tourismussektor, dessen Anteil am BIP bis zum Beitritt voraussichtlich steigen wird. Der Beitritt der Türkei würde daher auch auf EU-Ebene zu mehr Wettbewerb in diesem Sektor beitragen.



© Europäische Kommission 10/2004
 
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