Handbuch Osteuropa

FiFo Ost

Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Freizügigkeit

Nach Anfang der 1960er Jahre fand infolge der aktiven Anwerbungspolitik einiger europäischer Länder eine erhebliche Abwanderung aus der Türkei statt. Netto erreichte diese Abwanderung in der ersten Hälfte der 1960er Jahre ihren Höhepunkt mit rund 80 000 Migranten jährlich, was rund 0,5 % der türkischen Erwerbsbevölkerung entspricht. Mit dem abnehmenden Arbeitskräftebedarf in Europa in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre und der Schließung der Kanäle legaler Arbeitsmigration endete die erste Migrationswelle. Seit den 1980er Jahren wandern aus der Türkei netto rund 40 000 bis 60 000 Personen pro Jahr bzw. rund 0,2 % der türkischen Erwerbsbevölkerung ab; diese Abwanderung erfolgt nahezu vollständig in Form der Familienzusammenführung. Im Jahr 2002 waren in der EU-15 rund 3 Mio. türkische Staatsangehörige offiziell gemeldet. Die wichtigsten Aufnahmeländer sind Deutschland (77,8 % der Wanderarbeitnehmer bzw. 2,3 Mio. Menschen), Frankreich (7,9 % bzw. 230 000 Menschen), Österreich (4,7 % bzw. 135 000 Menschen) und die Niederlande (4,4 % bzw. 128 000 Menschen).

Türkische Staatsangehörige stellen bei weitem die stärkste Gruppe an Drittstaatsangehörigen in der EU (rund 25 % aller Drittstaatsangehörigen). Somit ist die Zuwanderung von Arbeitnehmern aus der Türkei zu einem etablierten Phänomen geworden, und in vielen Fällen leben die türkischen Staatsangehörigen bereits in der zweiten oder dritten Generation im Gastland, wobei einige Schwierigkeiten mit der Integration noch zu bewältigen sein werden.

Der derzeitige Status der türkischen Arbeitnehmer nach dem Gemeinschaftsrecht liegt zwischen dem der europäischen Staatsbürger und dem von Drittstaatsangehörigen. Geregelt wird ihr Status weitgehend durch die infolge des Assoziationsabkommens zwischen der EG und der Türkei von 1963 gefassten Beschlüsse des Assoziationsrates EU-Türkei und durch deren Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof. Das Abkommen sieht vor, dass die Parteien allmählich die Freizügigkeit der Arbeitnehmer herstellen, doch haben die einschlägigen Bestimmungen des Abkommens keine unmittelbare Wirkung. Bislang hat der Assoziationsrat noch nicht alle für die Freizügigkeit erforderlichen Maßnahmen verabschiedet. Folglich dürfen türkische Staatsangehörige nicht in einen EU-Mitgliedstaat ziehen oder zwischen den EU Mitgliedstaaten umziehen, um eine Arbeit aufzunehmen.[*] Sobald die türkischen Arbeitnehmer jedoch in einem bestimmten Mitgliedstaat als Teil der Erwerbsbevölkerung registriert sind, genießen sie in diesem Gastland gemäß dem Beschluss Nr. 1/80[*] eine beträchtliche Anzahl individueller Rechte.

Es gibt Stimmen, wonach eine umfassende und anhaltende Zunahme der Zuwanderung in die EU zu ernsten Störungen auf den Arbeitsmärkten einiger gegenwärtiger Mitgliedstaaten führen könnte. In einigen neueren Studien wurden Schätzungen des Potenzials künftiger Zuwanderung aus der Türkei in die EU vorgelegt. Die meisten Schätzungen beziehen sich auf die nächsten zehn Jahre (bis 2013) und basieren auf der Fortsetzung existierender Trends und Faktoren während des Heranführungszeitraums. Schätzungen für den Langzeiteffekt, d.h. bis 2025/2030, die sich hauptsächlich auf die erwarteten Einkommensunterschiede stützen, ergeben tendenziell sehr unterschiedliche Zahlen, die von etwa 0,5 bis 4 Mio. potenziellen türkischen Einwanderern in die EU reichen.[*] Andere Untersuchungen heben unabhängig vom Beitritt die relative Stabilität des Migrationsdrucks insgesamt hervor oder betonen die im Laufe der Zeit in Spanien und Portugal gemachten Beobachtungen, wo sich die Tendenz nach anfänglicher Auswanderung ins Gegenteil verkehrte. Gestützt auf die Erfahrung, dass türkische Arbeitnehmer nach dem Muster bereits bestehender Verwandtschaftsnetze auswandern, trifft der größte Anteil zusätzlicher Einwanderer höchstwahrscheinlich Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

Neben den allgemeinen Bedingungen für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung beeinflussen Pull-Faktoren wie Lohnunterschiede zwischen der Türkei und den Aufnahmeländern, aber auch Push-Faktoren wie die Arbeitsmarktlage in der Türkei selbst die tatsächlichen Migrationsbewegungen. Wenn diesbezüglich geeignete Arbeitsmarkt strategien zur Einbeziehung der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verfolgt werden, wird das Auswanderungspotenzial der Türkei wahrscheinlich zurückgehen. Insbesondere könnten nachhaltige Fortschritte der Türkei in Bereichen wie Sozialpolitik, Beschäftigung, Gesundheit und Bildung den Migrationsdruck abmildern. Was die Bevölkerungs entwicklung angeht, so lässt sich feststellen, dass das Bevölkerungswachstum und die Fortpflanzungsraten rückläufig sind und im Zeitraum von 2010-2015 voraussichtlich auf 1,05 % bzw. 2,0 Kinder je Frau sinken (Weltbevölkerungsperspektiven der Vereinten Nationen, Ausgabe 2002).

© Europäische Kommission 10/2004
 
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