Handbuch China

FiFo Ost

Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Gemeinsame Handelspolitik

Die Türkei hat die gemeinsamen Außenzölle für gewerbliche Waren teilweise übernommen. Ihre zollrechtlichen Bestimmungen stehen weitgehend in Einklang mit dem Zollkodex der Gemeinschaft. Ferner hat die Türkei alle Abgaben und mengenmäßigen Beschränkungen auf die Einfuhr gewerblicher Waren aus der EG beseitigt. Mit dem Beitritt muss die Türkei die gemeinsame Handelspolitik vollständig übernehmen.

Die unvollständige Übernahme der gemeinsamen Handelspolitik der EU geht teilweise auf die Schwierigkeiten der Türkei zurück, Freihandelsabkommen mit bestimmten EG Partnerländern auszuhandeln. Darüber hinaus steht trotz der jüngsten Fortschritte die vollständige Übernahme des APS-Systems der Gemeinschaft noch aus.

Die Vertragsparteien der Zollunion können gegenwärtig auf handelspolitische Schutzmaßnahmen zurückgreifen. Der Beitritt der Türkei hätte zwei wichtige Folgen. Erstens könnten im Binnenmarkt keine handelspolitischen Schutzmaßnahmen eingesetzt werden. Zweitens würden türkische Handelsmaßnahmen gegen Drittländer nicht mehr gelten und die türkische Industrie in den Genuss der handelspolitischen Schutzbestimmungen der EU kommen, die für das Gebiet der erweiterten Gemeinschaft gelten würden.

Vor der WTO beansprucht die Türkei immer noch den Status eines Entwicklungslands und hat während der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha einige Standpunkte von Entwicklungsländern vertreten, teilweise in deutlichem Gegensatz zu EU Positionen. Der Status der Türkei als großes Entwicklungsland könnte sich erheblich auf die Gestaltung der Entwicklungspolitik der EU und insbesondere auf ihren handelsbezogenen Teil auswirken. Angesichts der im Vergleich zur übrigen EU anders gelagerten Interessen der Türkei auf diesen Gebieten, könnte sich die Entscheidungs- findung komplexer gestalten.



© Europäische Kommission 10/2004
 
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