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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der TürkeiSozialpolitik und BeschäftigungDas in der Lissabonner Strategie hervorgehobene Entwicklungsmodell der EU fördert Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt als sich gegenseitig verstärkende Ziele und Politikbereiche. In diesem Rahmen sind der soziale Fortschritt, der auf ein hohes Beschäftigungs- und soziales Schutzniveau abstellt, die Anhebung des Lebensstandards und der Lebensqualität sowie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts Schlüsselfaktoren für die wirtschaftliche Leistung und die soziale Gerechtigkeit. Die Übernahme des Besitzstands im Bereich Soziales wird für die Türkei wegen ihrer großen Bevölkerung mit Lebensstandards unter dem EU-Durchschnitt, akuten sozialen Problemen und begrenzter Verwaltungskapazität zu einer großen Herausforderung. Die Angleichung an den sozialpolitischen Besitzstand ist ein Schlüsselelement für die Förderung der Annäherung der Türkei an die Standards und Verfahren der EU, die Anhebung des Lebensstandards, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie für die Verbesserung des sozialen Zusammenhaltes. Bestimmte Elemente des Besitzstands im Bereich Arbeitsrecht, Geschlechtergleichheit und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind bereits ins türkische Recht übernommen worden, doch die tatsächliche Anwendung und Durchsetzung gestaltet sich schwierig. Für eine vollständige Angleichung an die EU-Standards in diesen Bereichen sind insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Frauen und deren Rolle im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben verstärkte Anstrengungen nötig. Außerdem ist der Frage der Kinderarbeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Zur Politik der Diskriminierungsbekämpfung gehören sowohl Rechtsvorschriften als auch praktisches Verhalten. Anstrengungen sind nötig, um Diskriminierung aufgrund von Rasse, Volksgruppenzugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter und Behinderung zu bekämpfen. Insbesondere die Lage der kurdischen und anderen Minderheiten muss umfassend angegangen werden. Große Anstrengungen müssen unternommen werden, um den sozialen Dialog in Einklang mit der Politik und Praxis der EU zu stärken. Insbesondere müssen die geltenden Einschränkungen der Ausübung der Gewerkschaftsrechte beseitigt werden. Die EU-Zusammenarbeit in den Bereichen Beschäftigung, sozialer Schutz und soziale Ausgrenzung ist Teil des Besitzstands der Gemeinschaft geworden. Die offene Methode der Koordinierung ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Lissabonner Agenda in diesen Bereichen. Die Vorbereitung auf die Teilnahme der Türkei an diesen Prozessen im Wege der gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten bzw. des Gemeinsamen Memorandums zur Eingliederung wird die Bemühungen um Verbesserungen im Hinblick auf die Beschäftigung von Jugendlichen, allgemeine und berufliche Bildung, Geschlechtergleichheit sowie den Kampf gegen die Armut und soziale Ausgrenzung stärken. Besonders im Vordergrund stehen sollten der Aufbau einer angemessenen Verwaltungskapazität und die tatsächliche Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und Strategien. © Europäische Kommission 10/2004 |
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